Sonntag, 6. März 2016

Der soziale Organismus – Eine aphoristische Betrachtung

In der kommenden Ausgabe des "Wegweisers Anthroposophie" soll der 2. Teil meiner aphoristischen Betrachtung zum sozialen Organismus erscheinen. Hier vorab auf meinem Blog. Der erste Teil ist ›››hier zu finden.

Teil 2: Elemente und Gesetzmäßigkeiten des sozialen Organismus und seiner Glieder 


Tafel von Wilfried Heidt, Achberg 2002
Im ersten Teil der Betrachtung sollte der soziale Organismus in seiner integriert-ganzheitlichen und kommunikativ-vernetzten Gestalt dargestellt werden. Es wurde gezeigt, wie aus den Kräften des modernen Wirtschaftslebens das Soziale überhaupt erst als Organismus hervortreten konnte; mehr noch, wie der soziale Organismus dem globalen Wirtschaftsorganismus gleichkommt: „Die ganze Erde, als Wirtschaftsorganismus gedacht, ist der soziale Organismus.“[1]

Es wurde das Geistesleben betrachtet, wie es in diesem Wirtschaftsgeschehen den sozialen Organismus aufbaut und durchpulst und es wurde auf das Rechtsleben geblickt, wie es in den Staaten für bestimmte, historisch gewachsene Gebiete den Rahmen für das soziale Leben schafft und schützt.

Auch die dreifache Gestalt des Geldes wurde dem Rechtsleben zugeordnet: Im Verpflichten der Fähigkeiten durch den Kredit. Im Berechtigen zum Konsum durch das Einkommen. Und zuletzt im Entscheiden über die ausgleichende Verwendung des Geldes, das zur Tilgung der Kredite zurückfließt und hier Überschüsse und Unterschüsse auszubalancieren hat.

Was ist der Aspekt der Gliederung in der Dreigliederung?

In anthroposophischen Zusammenhängen ist diese „integrale Sicht“ auf den sozialen Organismus nicht sehr verbreitet. Hier werden – nicht unberechtigt, aber nur einen gewissen Aspekt beleuchtend – Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben nebeneinander gestellt und als gesellschaftliche Gebiete beschrieben. Im Bereich des Geisteslebens finden sich dann die Schulen, die Universitäten und andere Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie die Kunst und Kultur oder die Religion in ihren Einrichtungen. Der Begriff des Rechtslebens wird oft synonym mit dem Staat und seinen Institutionen verwendet. Als Wirtschaft werden vor allem die Unternehmen der materiellen Produktion und der Bereich der kommerziellen Dienstleistungen betrachtet. Man könnte diesen Blickwinkel einen sektoral/institutionellen nennen.

Nimmt man den beschriebenen integralen Blickwinkel ein, dann ist aber auch eine Schule oder eine Universität ein Wirtschaftsunternehmen und selbst der Staat kann mit seinen exekutiven Aufgaben als Unternehmen gelten. Selbst wenn ein Gesetz beschlossen wird, handelt es sich um ein „Produkt“ geistiger Arbeit. In jedem Fall ergreifen die gelenkten Fähigkeiten die Kräfte und Stoffe der Natur und wandeln sie in Hinblick auf einen besonderen Fall des Bedarfs um.

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – 

Sozialismus, Demokratie und Individualismus

Ebenfalls weit verbreitet in den Betrachtungen der Dreigliederung ist die Zuordnung der drei Ideale der Französischen Revolution zu den drei Gliedern des sozialen Organismus: Freiheit im Geistesleben, Gleichheit im Staats- und Rechtsleben, Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben. Eine wichtige Zuordnung. Doch finden sich bei Rudolf Steiner auch andere Formulierungen:

“Die Menschheit wird nicht weiter mitreden können, ohne daß sie ihren sozialen Organismus im Sinne der Dreigliederung: des Sozialismus für das Wirtschaftsleben, der Demokratie für das Rechts- oder Staatsleben, der Freiheit oder des Individualismus für das Geistesleben einrichtet. Das wird angesehen werden müssen als das einzige Heil, als die wirkliche Rettung der Menschheit."[2]

Die drei Ideale deuten mehr auf etwas wie Orientierungs- oder Richtkräfte, die sowohl in den integrierten wie in den sektoral/institutionellen Aspekten der Dreigliederung von Bedeutung sind. Mit der Begriffstrias Sozialismus, Demokratie und Individualismus ist aber noch auf etwas anderes gedeutet.

Die Souveränität des Individuums ist nicht absolut

Der Individualismus – jenes von jedem Anthroposophen hochgehaltene Entwicklungs- und Schulungsfeld – begründet seine unbedingte Souveränität nur auf dem Gebiet des Geisteslebens. Die Gesetzmäßigkeiten, die diesen Individualismus mit der Freiheit verbinden, liegen in dem seelisch-geistigen Organismus des Menschen begründet, dem Rudolf Steiner mit der Grundlegung des ethischen Individualismus in seiner Philosophie der Freiheit eine zeitgemäße Schulung eröffnet hat.

Auf dem Feld des Rechtslebens herrscht ein anderes Subjekt. Hier kommt die Volkssouveränität in Betracht. Es bedarf demokratischer Prozesse, durch die der Gemeinwille in Erscheinung treten kann.[3] Aber auch in Vereinbarungen, die nicht die ganze Rechtsgemeinschaft eines Staates betreffen, kommt nicht der Einzelne in Betracht, sondern alle Beteiligten begegnen sich als Gleiche unter Gleichen.

Und im Wirtschaftsleben – da wo Rudolf Steiner von „Sozialismus“ spricht? In der unternehmerischen Initiative und in den Fähigkeiten der Beteiligten muss auch hier Individualismus und Freiheit beachtet werden, wie für die Rahmenbedingungen Demokratie und Recht. Aber es kann im Wirtschaftsgeschehen weder auf demokratischem Wege noch durch einen Einzelnen ein gültiges Urteil getroffen werden. Der wirtschaftliche Prozess „kann niemals in seiner Totalität im einzelnen Menschen sich vollziehen, sondern lediglich da kann er sich spiegeln, wo zusammenwirken die Urteile aus den Menschen, die in den verschiedensten Gebieten drinnenstehen.“ Hier bildet sich die Souveränität in den Assoziationen. Es gibt, „überhaupt keine andere Möglichkeit, zu einem realen Urteil zu kommen, als auf assoziative Art“.[4]

Fazit

Will man den sozialen Organismus erfassen, gilt es, neben dem sektoralen Blickwinkel auch den integralen einzunehmen und neben den Gliedern und Funktionssystemen mit ihrer Zuordnung der drei Ideale auch noch eine Differenzierung der Souveränitäten und ihrer Organe und Prozesse zu berücksichtigen und zuletzt – um nicht in einen Schematismus zu verfallen – diese ausdifferenzierten Begriffe im Denken wieder in Bewegung zu bringen.

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[1] Rudolf Steiner am 24.7.1922, GA 340
[2] R. Steiner am 9.8.1919, GA 296
[3] siehe: www.ig-eurovision.net/komplementaere-demokratie
[4] R. Steiner am 31.7.1922, GA 340

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